Einführung in neues Geordnete-Rückkehr-Gesetz der Bundesregierung
Die renommierte Rechtsanwältin Anna Frölich aus München stattete der Aktionsgruppe Asyl (AGA) zwei Besuche ab, um über die Neuerungen des seit Januar geltenden Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zu informieren. Sie verstand es dabei, den trockenen Stoff und seine teilweise weitreichenden Folgen für Geflüchtete so zu vermitteln, dass die Asylhelfer ihr folgen konnten.
Lichtblick des neuen Gesetzes ist, dass die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber, die noch im Verfahren sind, sich erheblich verbessern. Diese dürfen, wenn sie nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung und seit mindestens 9 Monaten hier sind, arbeiten, wenn ihre Identität geklärt ist. Einschränkungen wie Bleibeperspektive oder Forderungen nach Vorlage eines Passes entfallen.
Hauptsächlich dient das Gesetz dazu, es Asylbewerbern sehr schwer zu machen, eine Ausbildungs- oder eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Zusätzlich gibt es nun auch eine Duldung light für Personen mit nicht geklärter Identität, mit der dann auch ein Arbeitsverbot einhergeht. Eine Ausbildungsduldung kann gewährt werden, wenn der Asylbewerber eine qualifizierte Ausbildung aufgenommen hat, seit 3 Monaten im Besitz einer Duldung ist, die Identität geklärt ist und keine Verurteilung von mehr als 50 Tagessätzen vorliegt. Eine Beschäftigungsduldung – für 30 Monate und die ganze Familie einschließend – kann erteilt werden, wenn eine Duldung bereits seit 12 Monaten besteht, eine Arbeit mit 35 Std./Woche schon seit mehr als 18 Monaten ausgeübt und ein Integrationskurs besucht wird. Diese Bedingungen wird wohl leider nur ein Bruchteil der Betroffenen erfüllen können.