Landratsamt Erding Sachgebiet 22-1 Soziales
Ansprechpartnerin Christiane Hettenkofer Tel. 08122-58-1097
Christiane.hettenkofer@lra-ed.de
Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann für ein Kindergartenkind oder ein Schulkind pro Kindergarten- bzw. Schuljahr immer wieder neu gestellt werden, bis zum 18. Lebensjahr.
… zunächst aber den/die zuständige Sozialarbeiter*in fragen, ob die Leistungen schon von dort beantragt werden.
Benötigt werden:
- Kindergarten- bzw. Schulbescheinigung
- Aktuelle Aufenthaltsgestattungen der Familie
- Verdienstnachweise
Pro Schuljahr werden nach meinen Informationen pro Kind 103 Euro und dann noch mal 52 Euro bezahlt.